Sie müssen überzeugend vorgebracht werden und nicht zur Gewohnheit werden, da sie sonst als Täuschungsversuch erkannt werden können und so den Fintierenden in Gefahr bringen.
Der PR-Ethik-Rat wiederum stellte fest, dass es unzulässig sei, die Verantwortung für Täuschungsversuche in der Online-Kommunikation auf Auftragnehmer zu verschieben.
Dem Medium selbst waren phosphoreszierende Armbänder und Leuchtpunkte auf die Kleidung befestigt worden, um auch bei geringer Helligkeit mögliche Täuschungsversuche erkennen zu können.
Hinzu kommt, dass sich der Aufwand für Aufsichtskräfte während der Prüfung gegenüber herkömmlichen Klausuren (mit strengen Kontrollen von Täuschungsversuchen) im Rahmen hält.