In modernen Finanzsystemen werden Systemrisiken durch die Finanzintermediäre selbst (Risikomanagement, Krisenmanagement, Krisenprävention) und durch die Bankenaufsicht überwacht.
Weil eine potentielle Zahlungsunfähigkeit einer Bank eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft darstellt (sogenannte Systemrisiko), haben die Gesetzgeber hier besonderen Regelungsbedarf erkannt.
Dabei geht es zum einen um die Bestimmung von Komplexität als Eigenschaft eines Systems, zum anderen um die präventive Erkennung von Systemrisiken sowie der Vermeidung unerwünschter Dominoeffekte.
Das Systemrisiko bei Bauarbeiten ist das Risiko, dass es trotz einwandfreier Ausführung der Bauleistung (nur) aufgrund des ausgewählten Systems zu Mängeln kommt.
Eine Risikoverschiebung tritt ein, wenn Risiken einzelner Akteure in einem geschlossenen System soweit reduziert werden, dass dadurch das Systemrisiko steigt (z. B. bei der Rentenversicherung oder durch Derivate) oder umgekehrt.
Ein Versagen bei der Zahlungsabwicklung ist ein Systemrisiko, welches weit verbreitete Liquiditäts- oder Kreditprobleme auslösen und damit die Stabilität des Finanzsystems oder sogar der gesamten Wirtschaft gefährden kann.
Kennzeichnend für das Systemrisiko ist demnach, dass es nicht bei der Instabilität des Finanzsystems bleibt, sondern sich das Risiko auf übrige Systeme wie die Realwirtschaft ausbreitet.