Sukzessivlieferungsverträge sind einheitliche Kauf- oder Werklieferungsverträge, die auf die Erbringung von Leistungen in zeitlich aufeinanderfolgenden Raten erbracht werden.
Der Sukzessivlieferungsvertrag kommt in zwei Unterarten vor, dem Ratenlieferungsvertrag (auch „echter“ Sukzessivlieferungsvertrag) und dem Bezugslieferungsvertrag.
Typische Geschäftsbeziehungen sind etwa die Dauerschuldverhältnisse, bei denen ein dauerhaftes Verhalten oder wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Einzelleistungen zugrunde liegen (Miete, Pacht, Kredit, Sukzessivlieferungsvertrag).