Mit dieser erlangen die Absolventen eine Anzahl von Gewerbeberechtigungen, die Unternehmerprüfung sowie die Studienberechtigung für Fachhochschul-Studiengänge (unter Anrechnung einschlägiger Vorkenntnisse) und Universitäten.
Im Schuljahr 1924/25 begann sie ihre Gymnasialausbildung bei den Ursulinen, wechselte aber 1938/29 als erstes Mädchen auf das Bundesrealgymnasium und konnte so die volle Studienberechtigung erwerben.
Das Abschlussdiplom, Handelsdiplom genannt, ist dem kaufmännischen Lehrabschluss gleichgestellt, qualifiziert aber auch zum Besuch verschiedener Höherer Fachschulen und Fachhochschulen, ist jedoch keine Maturität und damit auch keine Studienberechtigung an Universitäten.
Dieser Abschluss ermöglicht eine berufliche Ausbildung sowie die Studienberechtigung für alle österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und europäischen Universitäten.
Das Projekt bestand aus einer „Vorstudienausbildung“ zum Erwerb der Studienberechtigung und dem sich anschließenden (Wunsch-)Studium an einer zugewiesenen Hochschule.
Der Vorteil gegenüber einer AHS ist hier, dass man sowohl die Studienberechtigung (mit der Matura) als auch eine komplette höhere Berufsausbildung erhält.
In prüfungsvorbereitenden Kursen erlangten die Schüler die Befähigung für ihre Ausbildung bei der Armee, Marine, verschiedenen Wirtschaftsschulen und die Studienberechtigung für die Fächer Theologie, Jura und Medizin.