Gerichtsbücher (Stadtbücher, Schöffenbücher) mit der Verzeichnung der Streitparteien eines Prozesses und des Urteilsausspruches gibt es schon seit dem 13. Jahrhundert.
Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen.
Friedensarbeit besteht demnach nicht im Studieren externer Gutachten, sondern in der persönlichen Herausforderung, in der die Streitparteien für sich selbst neue Kommunikations- und Handlungsarten entdecken.