Klagen mehrere Personen gemeinsam oder werden mehrere Personen gemeinsam verklagt, besteht zwischen ihnen Streitgenossenschaft (auch: subjektive Klagehäufung).
Der Zweck der einfachen Streitgenossenschaft besteht darin, über eine Klage von oder gegen mehrere Personen möglichst prozessökonomisch und zweckmäßig zu verhandeln.