Sie ist üblicherweise die Antwort der Arbeitgeberseite auf einen Streik (Abwehraussperrung) und soll die Kosten des Streiks für die Gewerkschaften erhöhen, da diese mehr Streikgelder bezahlen müssen.
Sie gewährt Rechtsschutz, zahlt im Falle eines Streiks oder einer Maßregelung ein Streikgeld, bietet Bildungsveranstaltungen und sichert ihre Mitglieder in der Freizeit durch eine Freizeitunfallversicherung ab.
Die Leistungen der Gewerkschaft, wie Streikgeld und Freizeitunfallversicherung, inklusive Krankenhaustagegeld und Sterbegeld, hängen jedoch vom Beitrag ab.
Sein Nachteil ist aus Sicht der Gewerkschaften, dass er bei dem verhältnismäßig großen Kreis streikender Mitglieder Anspruch auf Streikgeld (aus der Streikkasse der Gewerkschaft) auslöst.
Die meisten Gewerkschaften berechnen das Streikgeld anhand des monatlichen Mitgliedsbeitrags, der wiederum in der Regel vom regelmäßigen Bruttoverdienst abhängig ist.
Streikgeld ist keine Versicherungs-, sondern eine solidarische Unterstützungsleistung und gleicht den Nettoverdienstausfall daher in der Regel nicht vollständig aus.