Da er sich bisher seiner Wehrpflicht entzogen hatte, gewährte man ihm zeitgleich nebenher als Streifenpolizist des „Freiwilligen Gemeindedienstes“ seinen Dienst abzuleisten.
Ein Streifenpolizist, der aus psychischen oder anderen medizinischen Gründen nicht mehr seine Waffe benutzen könnte, kann ohne Probleme 99 % der Zeit arbeiten.