Als Einzeldienst (Schutzpolizei) wird der Teil der Polizei bezeichnet, der Streifendienst verrichtet, in der Regel besteht ein Streifenteam aus zwei Personen.
Es gab eine Unterteilung in die Gefolgschaften Streifendienst, Marine, Feuerwehr und den Bann-Musikzug sowie jeweils zwei Gebäude für die Motor- und Fliegergefolgschaften.