Die Strahlenschutzkommission fordert, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch einen speziell geschulten Arzt ausgeführt werden dürfen.
Die Internationale Strahlenschutzkommission besteht aus einer Hauptkommission und fünf ständigen Ausschüssen, die sich den folgenden Themengebieten widmen.
Die Strahlenschutzkommission gab zudem Grenzwerte für Frischmilch und Blattgemüse aus, bei deren Überschreitung die Produkte nicht verkauft werden durften.