Bei solch einem Massenphänomen ist es für Strafverfolger nahezu unmöglich, die Mehrzahl der Verstöße zu ahnden – eine Strafverfolgung großer Bevölkerungsgruppen ist weder politisch durchsetzbar noch praktisch machbar.
Nach Angaben amnesty internationals foltern die Strafverfolger vor allem mit Elektroschocks, über den Kopf gestülpten Plastiktüten, brennenden Zigaretten und Kerzen, Schlägen sowie Drohungen gegen die Familie.
Die technische Gesichtserkennung soll möglichst bald nachgerüstet und Daten weiterhin bis zu zehn Jahre gespeichert werden, die Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolger bei Flüchtlingen aber zunächst auf drei Jahre eingeschränkt sein.