In Strafsachen war die Aufgabenverteilung wie folgt vorgeschrieben: Die Ämter hatten die Aufgabe, die Verdächtigen zu verhaften und dem Kriminalgericht zu überantworten.
Dieser direkte Zugang existiert heute nicht mehr, da in diesem Amtsgericht seit der Wiedervereinigung 1990 keine Strafsachen, sondern ausschließlich Zivilverfahren bearbeitet werden.
Danach müssen Verdächtige in Strafsachen vor der polizeilichen Vernehmung auf ihr Recht, einen Anwalt heranzuziehen, und ihr Recht, zu schweigen, hingewiesen werden.