Dabei zogen neue Straftatbestände und Strafschärfungen im materiellen Recht in der Regel auch eine entsprechende Erweiterung des Straftatenkatalogs in der Strafprozessordnung nach sich.
Im Zuge der geplanten Reform der Strafprozessordnung sollen Verfahren in Zukunft nicht mehr unnötig verzögert werden können, etwa indem ein Beweisantrag immer wieder gestellt wird.