Hierzu zählen beispielsweise Flurneuordnungsämter, Gewässerämter, Gesundheitsämter, Naturschutzämter, Baurechtsämter, Forstämter, Landwirtschaftsämter, Gewerbeaufsicht, Verkehrsämter, Vermessungsämter, Straßenbaubehörden, Denkmalschutz, Bergbauämter, um nur die bekannteren zu nennen.
Der Ausbauzustand eines Streckenabschnittes ist abhängig von der Verkehrsbelastung, der geschichtlichen Entwicklung und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der Straßenbaubehörde.
Beteiligt werden neben der verantwortlichen Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Polizei; öffentliche Verkehrsunternehmer und sachkundige Privatpersonen können ebenfalls hinzugezogen werden.