Zu den weiteren Gemeindeangestellten gehören unter anderem Feuerwehr- und Polizeichef, Gesundheitsbeauftragter und Straßenbauamt und die Bibliotheksleitung.
Er leitete die 1817 gegründete Wegebaudeputation, die u. a. den Ausbau der Chausseen betrieb und als Vorgänger des Straßenbauamtes gesehen werden kann.
Die Straßenbauämter der Bundesländer nehmen die durchführende Planung, Bauausführung und Unterhaltung vor, die durch das Bundesverkehrsministerium zu genehmigen ist.
Die Erteilung der Baugenehmigung bedarf unter Umständen der Zustimmung oder des Einvernehmens einer anderen Körperschaft, Behörde oder sonstigen Stelle, beispielsweise des Wasserwirtschafts-, Vermessungs-, Gesundheits- oder Straßenbauamts.