2003 wurde das Stiftungsrecht auf Wunsch des Parlaments vom Regierenden Bürgermeister an das Abgeordnetenhaus übergeben, nachdem es wiederholt zu parteipolitischem Streit gekommen war.
Er beschäftigte sich vor allem mit den Bereichen Handels- und Vermögensrecht, Treuhand- und Stiftungsrecht, Verwaltungsrecht und Internationales Privatrecht.
Entsprechend dem deutschen Stiftungsrecht darf das Fondsvermögen nicht aufgezehrt werden, sondern der Fondszweck muss allein aus den Erträgen des Kapitals gefördert werden.
Außerdem organisiert der Betriebs-Berater weitere juristische Weiterbildungsveranstaltungen in den Bereichen Steuerrecht, M&A, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Stiftungsrecht und Finanzgerichtsprozesse.
Seine Forschungsschwerpunkte sind öffentliche Recht (Verfassungsrecht), öffentliches Wirtschaftsrecht, Gewerberecht, Vergaberecht, öffentliches Baurecht (Denkmalschutzrecht) und das Immobilienrecht, das Erbrecht und Stiftungsrecht und das Steuerrecht.