Es ist als Steuervergütung zur Freistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommensteuer bestimmt sowie eine Sozialleistung, soweit es über diese verfassungsrechtlich notwendige Steuerfreistellung hinausgeht.
Dieser Steuerbescheid konkretisiert die im Einzelfall entstandene Steuer oder Steuervergütung und ist formelle Grundlage der Verwirklichung dieses Anspruchs.
Steueranmeldungen bedürfen immer dann der Zustimmung der Finanzbehörde, wenn sie zu einer Herabsetzung der Steuer oder zu einer Steuervergütung (z. B. infolge eines Vorsteuerüberhangs) führen.