Grund für den Rückzug war eine Steuernachforderungen, erhöhte Kosten für den Bau des Vereinsheims sowie eine Abfindung, die einen Fehlbetrag in sechsstelliger Höhe verursachten.
Gleichgültig ob Steuernachforderung oder Steuererstattung wird vom Finanzamt nach Ablauf einer zinslosen Dauer von 15 Monaten diese mit einem Satz von 0,5 % pro vollem Monat verzinst.