Die Vergabe von Geschlechtsnummern erfolgte in der Regel in fortlaufender Zählung völlig unabhängig von der jeweiligen Stellung der Person in der Stammfolge des Geschlechts.
Es sind genug personenbezogene Urkunden mit Jahreszahlen vorhanden, um diese Personen in die richtige Generation einzusetzen, aber in vielen Fällen enthalten diese Dokumente keine verwertbaren Angaben für eine korrekte Stammfolge.
Laut Vorwort ist die Darstellung der Geschlechter jeweils zweigeteilt: Im ersten Teil werden Ursprung, Einwanderung, Wappen und Nobilitierung besprochen, der zweite Teil enthält die Stammfolgen ab ca. 1800.
Von diesen Anfängen bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm im 18. Jahrhundert kann die Familie genealogisch durchgehend nachgewiesen werden (siehe entsprechende Stammfolge unten).