Vielfach wurde dabei auf politisch erfahrene Stadtverordnete zurückgegriffen, denen der Zugang zu hauptamtlichen Stellen bisher durch das undemokratische Zensuswahlrecht verwehrt war.
Die Wählergemeinschaft stellte zunächst fünf Stadtverordnete, wovon einer jedoch während der laufenden Legislaturperiode aus dem Verein und der Fraktion ausschied.
Nach Erhalt der Stadtrechte 1874 gab es Stadtverordnete und Bürgermeister, die nach Erlangung der Kreisfreiheit 1901 den Titel Oberbürgermeister trugen.
Im Nationalsozialismus verfolgte Stadtverordnete und Magistratsmitglieder 1933–1945“ herausgegeben, in der insgesamt 419 Kurzbiografien enthalten sind.