Einstellungsvoraussetzung für Staatsanwälte ist die Befähigung zum Richteramt und damit die erfolgreiche Teilnahme an den beiden juristischen Staatsprüfungen.
1910 legte er die Zweite Staatsprüfung an der Technischen Hochschule Wien ab und begann 1910 bereits als Architekt bei der Firma Janesch & Schnell in Wien.