Erste Anläufe waren 1897 und 1901 wegen des Streits zwischen Anhängern einer rein privaten Institution und Befürwortern einer Staatsbank unter alleiniger Aufsicht des Bundes gescheitert.
Die Verwaltung der Staatsbank erfolgte durch ein Staatsbankdirektorium, welches sich aus dem Präsidenten und einem oder mehreren Mitgliedern zusammensetzte.