Von der Lustration sollten nur Staatsangestellte betroffen sein, die durch die Ausübung ihrer Funktionen eine erhebliche Gefahr für die Menschenrechte und die Demokratie darstellen könnten.
So hätten zahlreiche Personen mehrmals für die Liberalen ihre Stimme abgegeben und in mehreren Wahlkreisen sollen Staatsangestellte als unechte Wahlleiter aufgetreten sein.
Daneben gibt es noch die Mitarbeiter des administrativen und technischen Personals, welche als Staatsbeamte, Staatsbedienstete oder Staatsangestellte eingestellt werden.