Störer im Sinne des Verwaltungs- bzw. Polizeirechts sind Personen, die für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind.
Daneben hat sich seit dem 16. Jahrhundert die Erscheinung der verhassten und von den Zunfthandwerkern vielfältig verfolgten „Störer, Pfuscher und Bönhasen“ ausgeweitet.