Die jeweiligen Bedürfnisbescheinigungen für den Sportschützen erteilt der zuständige Schießsportverband unter Beachtung gesetzlicher und interner Auflagen.
Die meisten Waffen befinden sich in den legalen Händen von Sportschützen, Jägern, Sammlern und Zivilisten, die Schusswaffen im Sinne der Selbstverteidigung erwerben dürfen.