Beispiel: Gegeben sei eine Splittersiedlung, die aus sechs Häusern besteht und zwischen denen eine Lücke existiert, in die noch ein weiteres Haus passen würde.
Insofern irrelevante öffentliche Belange wären, „dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen“.
Maßgeblich befördert wurde und wird die Zersiedelung der Landschaft durch hohe Bodenpreise in den Städten, durch die kommunale Bauleitplanung (am Rande der Siedlungen) und die Verfestigung von Splittersiedlungen im Außenbereich.
Die heutige Splittersiedlung am nördlichen Brückenkopf der Innkanalbrücke entstand nach 1945 auf den Fundamenten einer Kiesgewinnung, die durch den Kanalbau in unmittelbarer Nähe des Bauwerks eröffnet wurde.