Innerhalb der deutschen Heeresleitung herrschte zu Beginn des Krieges eine ausgeprägte Furcht, der Feind könnte Frontaufnahmen deutscher Truppen für Spionagezwecke missbrauchen.
Er bestand jedoch darauf, dass der Inhalt der Schreiben völlig harmloser privater Natur gewesen sei und keinesfalls zu Spionagezwecken verwendet werden konnte.
In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass sie davon ausgehen musste, dass ihre „Erzählungen und Berichte“ für Spionagezwecke missbraucht würden.
Auf der einen Seite musste gewährleistet werden, dass auf diesem Weg kein deutsches KnowHow abfloss oder dieser Personenkreis für Spionagezwecke angeworben wurde.
Durch die Mietverträge hatte Notarbartolo wahlfreien Zugang zum Gebäude und während der Öffnungszeiten des Tresorraumes auch zu seinem Schließfach, das er zu Spionagezwecken gemietet hatte.