Die Spielbankabgabe und die weiteren Leistungen gemäß § 4 Spielbankengesetz betragen in der Summe zurzeit gut 60 Prozent des Bruttospielertrages (Spielumsatz abzüglich der ausgezahlten Gewinne).
In den einzelnen Landesgesetzen wird eine Spielbankabgabe geregelt, die auf der Konzession beruht, eine Spielbank an einem Standort betreiben zu dürfen.
Außerdem handelte er mit dem Land aus, eine Kürzung der Gelder aus der Spielbankabgabe zurückzunehmen und der Bäder- und Kurverwaltung zukommen zu lassen.