Für Fälle, in denen das Bekanntwerden dieser Informationen Nachteile für das Wohl des Staates haben könnte, wird durch die Sperrerklärung die Möglichkeit geschaffen, die entsprechenden Informationen gleichwohl geheim zu halten.
Eine Sperrerklärung ist nach dem deutschen Strafprozessrecht die Erklärung einer obersten Dienstbehörde, dass das Bekanntwerden bestimmter Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes Nachteile bereiten würde.