Rechtsauskünfte und Fragen zur individuellen Auszahlung der Sparzulage und der Wohnungsbauprämie kann und darf nur das zuständige Finanzamt, das die Sparzulage festgesetzt hat, beantworten.
Allein Arbeitnehmer, die gehaltsbedingt ohnehin keine Fördermittel wie die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie erhalten, greifen auf dieses Produkt noch heute zurück.
Durch den Datenaustausch mit den Instituten und den 16 Bundesländern wird monatlich sichergestellt, dass die termingerechte Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt.
Grundsätzlich beträgt die Prämie 8,8 % der folgenden Aufwendungen, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 € betragen (außer vermögenswirksamen Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht) (Abs.