In der gleichen Sitzung stimmte eine Parlamentsmehrheit für einen Sozialpakt, der unter anderem zusätzlich zu den 32 Prozent Steuern Förderabgaben in Höhe von rund 18 Prozent vorsieht.
Die Aushandlung des Vertragstextes zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde parallel mit den Verhandlungen um den zur gleichen Zeit abgeschlossenen UN-Sozialpakt zwischen 1948 und 1966 geführt.
Das Recht auf angemessene Ernährung ist längst nicht überall direkt einklagbar, selbst wenn die betreffende Regierung den UN-Sozialpakt ratifiziert hat.
Der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt) wurde 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1976 in Kraft.
Nach Art. 2 des UN-Sozialpaktes sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ermöglichen.
Der „politische Tausch“ kann durch einen förmlichen Sozialkontrakt inhaltlich fixiert oder in Form eines unexpliziten, informellen Sozialpaktes eingegangen werden.