Als Grundsatzreferent war er zuständig für das Sozialhilferecht und für Konzeptionen der Pflegeversicherung sowie für Sozialstationen und Kontakte zur Freien Wohlfahrtspflege.
Neben dem Insolvenzrecht werden auch Fragen aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht, Unterhaltsrecht, Kreditsicherungsrecht, Sozialhilferecht, Bankrecht und Recht des Zahlungsverkehrs bearbeitet.