Beim Arbeitsgericht und beim Sozialgericht gehören einer Kammer ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter an, beim Verwaltungsgericht drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Neben den Berufsrichtern wirken an österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten auch fachkundige Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter an der Rechtsprechung mit.
Die Sozialgerichte sind ebenfalls für Streitigkeiten zwischen den so genannten Leistungserbringern der Sachleistungen und den Pflegeversicherungen zuständig.
1 weisen den Arbeits- und Sozialgerichten die Entscheidung über andere bürgerlich-rechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, wie Streitigkeiten unter Kollegen, zu.