Es regelt insbesondere auch die Benutzung der Sachen im Interesse des Gemeinwohls (Gemeingebrauch) durch die Allgemeinheit oder besondere Berechtigte (Sondernutzung).
Erst als sich die Bevölkerung vermehrte und das für die Sondernutzung geeignete Land knapper wurde, begannen die Organe der Siedlungsgruppen ordnend einzugreifen.