Neben Basistexten für Taufe, Krankensalbung, Trauung, Begräbnis, Benediktionen erhielten sie auch Sondergut der Diözese oder des Klosters oder Ordens, in dem sie entstanden.
Zum Sondergut zählen die Gegenstände eines Ehegatten, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können (höchstpersönliche Rechte, z. B. ihm zustehende beschränkte persönliche Dienstbarkeiten).