Die Durchsetzung dieser und anderer Regelungen auf Kommunalebene erforderte fachlich ausgebildete Sonderbeauftragte, die ab 1855 von einer Kommission bestimmt wurden.
Um den Menschenrechtstag im Jahr 2006 zu kennzeichnen, gaben 37 Sonderberichterstatter, Sonderbeauftragte und unabhängige Sachverständige eine gemeinsame Erklärung zur Bedeutung der Menschenrechte bei der Bekämpfung gegen die Armut heraus.