Bonität, Kreditwürdigkeit, Liquidität oder Solvabilität sind ähnliche Begriffe, die im Bankwesen als Fachbegriffe den Allgemeinbegriff Solvenz präzisieren.
Eigenmittel im Sinn der Solvabilitätsübersicht sind dann der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten sowie die nachrangigen Verbindlichkeiten, soweit sie die Eigenmittelkriterien von Solvabilität II erfüllen.
Die Aufsicht umfasst insbesondere die Überwachung der Bedeckung der Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern durch das Sicherungsvermögen und der Solvabilität, um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten.
Die weitere Entwicklung der Vorschriften zur Solvabilität und zur Rechnungslegung lassen vermuten, dass das Zillmer-Verfahren zukünftig in der Praxis verschwinden wird.