Zum anderen sollten soziale Solidarität und Unterstützung nicht die Eigenverantwortung und Selbsthilfe vollständig ersetzen, aus welchem Grund dem Solidaritätsprinzip das Subsidiaritätsprinzip zur Seite gestellt ist.
Gleichzeitig wird das Solidaritätsprinzip normativ als sittliche Verpflichtung des Menschen interpretiert, sich entsprechend seiner sozialen Natur zu verhalten.
Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht.
Diese erlaubt ihnen nach dem Solidaritätsprinzip die unbegrenzte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im jeweiligen Gebiet, ohne das ein weiteres Ticket erworben werden muss.
Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Pensionen, Krankengeld) erbracht.
Zu beachten ist hierbei, dass dem Gesundheitssystem nach wie vor das Solidaritätsprinzip zugrunde liegt: „Jedem das, was er benötigt und jeder, was er leisten kann“.
Diese Realität kollidiert mit dem Solidaritätsprinzip, nach dem alle Kranken die gleichen Möglichkeiten für eine medizinische Behandlung haben sollten und diese in ausreichendem Maß verfügbar sein sollte.