Damit soll erreicht werden, dass Medikamente nur im Umfang der erforderlichen Therapie und zugleich wirtschaftlich vertretbar die Solidargemeinschaft belasten.
Die Debatte um die Durchführung alternativmedizinischer Behandlungsmethoden oder Verordnung entsprechender Arzneimittel zu Lasten der Solidargemeinschaft führte immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.
Junge Menschen unter 25 Jahren dürften nämlich nicht frühzeitig die Erfahrung machen, dass ihr Lebensunterhalt dauerhaft durch die Solidargemeinschaft ohne Gegenleistung finanziert werde.
Geschütztes Rechtsgut ist nicht etwa das Interesse des Arbeitnehmers, seinen Lohn ausbezahlt zu bekommen, sondern das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherung der Sozialversicherung.
Die Grundidee des Bausparens als einer Solidargemeinschaft blieb dabei unangetastet: Wer Vorteile in Anspruch nimmt, muss an anderen Stellen Abstriche in Kauf nehmen.
Dies bedeutet, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren.