In anderen Fällen musste zwar prinzipiell hinten beim Schaffner eingestiegen werden, jedoch durften Sichtkarten-Besitzer auch vorne beim Fahrer einsteigen, von dem sie auch kontrolliert wurden.
Außerdem verzichten viele Verkehrsbetriebe aus Zeitgründen darauf, beim Fahrer Fahrkarten erwerben zu können beziehungsweise bereits vorhandene Sichtkarten vom Fahrer prüfen zu lassen.
Die Sichtkarten-Besitzer durften hingegen die Barzahler in zweiter Reihe überholen und ihre Fahrausweise dabei dem Schaffner an den Barzahlern vorbei vorzeigen.