Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr, abgekürzt KassenSichV, ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zur Präzisierung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, fördert und veröffentlicht die Gesellschaft wissenschaftliche Untersuchungen bezüglich der sozialen Sicherungssysteme, der Arbeitsförderung und der sozialen Dienstleistungen.
Dennoch sind die sozialen Sicherungssysteme wie u. a. Renten- und Arbeitslosenversicherung noch auf nationaler Ebene organisiert, auch die Steuerhoheit liegt noch weitgehend beim Zentralstaat.
Hinzu kamen zwei verschiedene Signal- und Sicherungssysteme: das herkömmliche Streckenblocksystem für die Stadtbahn und die neue linienförmige Zugbeeinflussung ohne Hauptsignale für die U-Bahn.
Diese Vorgangsweise vermeidet es, dass Versicherungsschutz von den Angaben auf einer (möglicherweise defekten, verlorenen usw.) Karte abhängt und erspart gesonderte Sicherungssysteme für diese Fälle.
Seit dem Jahr 2000 bestimmten zunehmend die Folgen des demografischen Wandels mit der Reform der sozialen Sicherungssysteme und die politische Diskussion zum Bürokratieabbau die Themen.