Die einzelnen Sicherungsgeschäfte müssen tatsächlich der Risikokompensation dienen, um wirtschaftlich gerechtfertigt zu sein, denn isoliert geschlossene Sicherungsgeschäfte dienen der Spekulation und sind kein Hedging.
Zudem trügen Sicherungsgeschäfte zur Aufblähung der Kreisläufe auf den Finanzmärkten bei und würden sich gegenüber der Realwirtschaft verselbstständigen.
Besonders potenzielle Gläubiger von Weichwährungen wählen für ihre Forderungen Hartwährungen aus, weil sie ansonsten mit einem Abwertungstrend der Weichwährung und deshalb – ohne Sicherungsgeschäft – mit Kursverlusten rechnen müssen.