Unabhängig vom Sicherungsvermögen des Versicherers sind die Ansprüche des Versicherungsnehmers durch einen unternehmensübergreifenden Sicherungsfonds abgesichert.
Der Haftungsverbund besteht aus elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
In einem weiteren Schritt stehen bei Bedarf die gesamten Mittel aller Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zur Verfügung.
Grundsätzlich sind Pensionskassen auch nicht durch den Sicherungsfonds für Lebensversicherungen geschützt, jedoch besteht für Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dem Sicherungssystem Protektor beizutreten (Abs.