2 RechKredV, wonach unter den Gewinnrücklagen im Unterposten Buchstabe c auch die Sicherheitsrücklage der Sparkassen sowie die Ergebnisrücklagen der Kreditgenossenschaften auszuweisen sind.
Die Gewinne der Sparkasse werden deshalb gemäß dem Gründungsauftrag ausschließlich für die Bildung von Sicherheitsrücklagen zum Schutz der Einleger und für Spenden karitativer und kultureller Art verwendet.
Aufgrund der vereinheitlichten Rechnungslegungs­vorschriften für Kreditinstitute zeigen Sparkassen die Sicherheitsrücklage unter der Bilanzposition Gewinnrücklagen.