Nach diesem Rechtssatz, dem die Judikatur weitgehend folgt, fallen darunter unter anderem Kinderpornografie, Tierpornografie, Inzestpornografie sowie gewalttätige Pornografie, die Vergewaltigung oder ähnliche Sexualstraftaten darstellt.
Der Sexualwissenschaftler gilt als führender Experte bei der Erforschung im Internet begangener Sexualstraftaten, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie.
Die Tat beeinflusste maßgeblich die breite öffentliche Diskussion um Verschärfungen in Strafmaß und Maßregelvollzug bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern.
Bei der Serie handelt es sich um gestellte, irreale Tatortfotos, bei denen halbentblößte oder nackte Frauen als Opfer von Sexualstraftaten inszeniert worden sind.
Es handele sich um einen wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraften Mann, der derzeit wegen einer Sexualstraftat und Rauschgifthandels eine längere Haftstrafe verbüßt.
So wird konstatiert, dass Sexualstraftaten in der Regel ein exzessiver Pornokonsum vorausgeht und „häufiger Pornokonsum […] nachweislich die Tendenz, rücksichtslose Einstellungen zu vertreten“, fördert.
Aufgrund der geänderten Rechtslage wurden Regelungen im Aufenthaltsgesetz angepasst, die eine erleichterte Ausweisung bei Verurteilungen wegen Sexualstraftaten vorsehen.