Der Signalmeister ist an Bord für die korrekte Flaggenführung und Kennzeichnung des Schiffs zur Teilnahme am Seeverkehr und während der Hafenliegezeiten zuständig.
Heute überwiegen der Tourismus, die lichttechnische Fabrikation und die Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft; insbesondere Kreuzfahrtschiffe legen hier häufig an.
Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer müssen vor dem Einsteigen der Passagiere überprüfen, ob Drittstaatsangehörige, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind.