Zu den inhaltlichen Schwerpunkten seines Schaffens zählten insbesondere der Minderheitenschutz, das Seevölkerrecht, das internationale Arbeitsrecht und das Mandat des Völkerbundes.
Er schrieb u. a. über Handelsrecht, Seevölkerrecht, Strafrecht, Polizei-, Gefängnis- und Armenwesen, Kriminalstatistik, Handels-, Eisenbahn- und Schifffahrtspolitik.
Dies betrifft insbesondere die Beilegung internationaler Streitigkeiten, das Seevölkerrecht, das internationale Umweltrecht sowie das Recht internationaler Beziehungen.
In dieser Funktion berät er Regierungen und Internationale Organisationen in Fragen des humanitären Völkerrechts, des Seevölkerrechts und bei Grenzstreitigkeiten.