Irrtümlicherweise wurde es sogar bis zum 18. Jahrhundert als ursprüngliches europäisches Seerecht des Mittelalters und Quelle der anderen Rechtssammlungen angesehen.
Da schon in der Vergangenheit der größte Teil der Waren auf dem Seeweg gehandelt wurde, hat sich das Seerecht schon spätestens seit dem Mittelalter vereinheitlicht.