Schwerverbrecher sind von der Benutzung dieser Hafträume ebenso ausgeschlossen wie jene Häftlinge, die bereits eine anderweitige Vollzugslockerung genießen.
Die Grenzpolizisten waren zuvor vor aus dem Gefängnis ausgebrochenen „Schwerverbrechern“ gewarnt worden, welche womöglich die Grenze überqueren wollten.
Der fensterlose Raum diente früher als Gefängnis, von dem durch eine Bodenluke Schwerverbrecher in das darunter liegende Verlies in sieben Meter Tiefe hinabgelassen werden konnten.