Das Projektrating selbst ist ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls (Schuldnerverzug) der Projektgesellschaft und der Realisierungsquote.
Das Gesetz kennt als Leistungsstörung die Nichtleistung durch Unmöglichkeit, die Nichtleistung trotz Möglichkeit, die verspätete Leistung beim Schuldnerverzug und die Schlechtleistung.
Die Kosten der ersten Mahnung sind demnach, solange der Verzug nicht bereits aufgrund der Ausnahmen eingetreten ist, nicht erstattungsfähig, weil der Schuldnerverzug erst mit Zugang dieser Mahnung einsetzt.